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Zwischenfälle im Wahlkampf: Vorwürfe und Ermittlungen gegen AfD-Aktivisten und -Kandidaten

Im Wahlkampf kam es zu mehreren Zwischenfällen: In Rosenheim ereignete sich eine Rangelei zwischen einem AfD-Kandidaten und linken Aktivisten, nach der der Kandidat behauptete, angegriffen worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch gegen den Kandidaten selbst. In Sachsen-Anhalt entdeckte ein AfD-Unterstützer nach einer Flugblattaktion lockere und fehlende Radmuttern an seinem Auto, woraufhin der Staatsschutz ermittelt. Zudem wird ein Angriff auf einen 13-Jährigen durch AfD-Gegner berichtet.

Bias-Analyse

  • So berichten die Seiten

    Die linke Berichterstattung wählt Wörter wie »erfundener Angriff« und »wehklagend« und stellt den AfD-Kandidaten als Person dar, die eine falsche Anschuldigung erhoben hat. Sie betont das Videomaterial, das Zweifel an seiner Version weckt, und dass die Ermittlungen sich gegen ihn selbst richten. Die rechte Berichterstattung dagegen nennt konkrete Sachbeschädigungen und einen physischen Angriff auf einen Minderjährigen und verwendet den Begriff »Anschlag«, was eine gezielte, politisch motivierte Tat andeutet. Sie konzentriert sich auf die Gefährdung von AfD-Unterstützern.

  • Woran sich die Geister scheiden

    Der zentrale Unterschied liegt darin, dass die linke Seite einen behaupteten Angriff dekonstruiert und dessen Glaubwürdigkeit in Frage stellt, während die rechte Seite tatsächliche Sachbeschädigungen und einen Übergriff auf einen Minderjährigen als Taten von AfD-Gegnern darstellt und damit eine Opferrolle der AfD-Anhänger zeichnet.

  • Worin sich alle einig sind

    Beide Seiten berichten über Konflikte im Wahlkampf und Ermittlungen durch Behörden, ohne die jeweils andere Perspektive zu erwähnen oder einzubeziehen.

Quellen nach Spektrum

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