Bundesgerichtshof erklärt Jahresgebühren für Riester-Bausparverträge für rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jahresentgelte für die Verwaltung von Riester-Bausparverträgen rechtswidrig sind. Kunden werden durch diese Gebühren unangemessen benachteiligt. Verbraucherschützer sehen daraus resultierende Rückzahlungsansprüche auch für andere betroffene Kunden.
Bias-Analyse
- So berichten die Seiten
Die mittlere Berichterstattung spricht von »unangemessener Benachteiligung« und betont damit die Unzulässigkeit als Schutzmaßnahme für Kunden. Die rechte Darstellung konzentriert sich stärker auf die praktische Konsequenz des Urteils, indem sie Rückzahlungsansprüche für einen breiteren Kreis von Betroffenen hervorhebt.
- Woran sich die Geister scheiden
Die mittlere Berichterstattung wertet die Gebühren direkt als »unangemessen benachteiligend«, während die rechte Fassung zunächst nur von Ablehnung spricht und erst sekundär die Rückzahlungsfolgerung erwähnt.
- Worin sich alle einig sind
Beide Quellen berichten übereinstimmend davon, dass der Bundesgerichtshof Jahres- oder Verwaltungsentgelte für Riester-Bausparverträge für unzulässig erklärt hat.
Quellen nach Spektrum
2 Artikel
Dienstag, 28. Juli 2026
2 ArtikelAltersvorsorge: BGH kippt Verwaltungsgebühr bei Riester-Bausparvertrag
Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit von Verwaltungsentgelten für einen Riester-Bausparvertrag abgelehnt. Verbraucherschützer erkennen Rückzahlungsansprüche auch anderer Betroffener.
BGH-Urteil zu Riester-Bausparverträgen: Jahresgebühren für Riester-Bausparverträge sind unzulässig
Der Bundesgerichtshof hält Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen für rechtswidrig. Kunden würden so unangemessen benachteiligt.