Weitwinkel.news
AußenpolitikInneresRecht & VerbraucherschutzWirtschaft & EnergieUmwelt & KlimaVerteidigungMenschenrechte & humanitäre HilfeFinanzenAlle 22 Themen →

Bundesgerichtshof erklärt Jahresgebühren für Riester-Bausparverträge für rechtswidrig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jahresentgelte für die Verwaltung von Riester-Bausparverträgen rechtswidrig sind. Kunden werden durch diese Gebühren unangemessen benachteiligt. Verbraucherschützer sehen daraus resultierende Rückzahlungsansprüche auch für andere betroffene Kunden.

Bias-Analyse

  • So berichten die Seiten

    Die mittlere Berichterstattung spricht von »unangemessener Benachteiligung« und betont damit die Unzulässigkeit als Schutzmaßnahme für Kunden. Die rechte Darstellung konzentriert sich stärker auf die praktische Konsequenz des Urteils, indem sie Rückzahlungsansprüche für einen breiteren Kreis von Betroffenen hervorhebt.

  • Woran sich die Geister scheiden

    Die mittlere Berichterstattung wertet die Gebühren direkt als »unangemessen benachteiligend«, während die rechte Fassung zunächst nur von Ablehnung spricht und erst sekundär die Rückzahlungsfolgerung erwähnt.

  • Worin sich alle einig sind

    Beide Quellen berichten übereinstimmend davon, dass der Bundesgerichtshof Jahres- oder Verwaltungsentgelte für Riester-Bausparverträge für unzulässig erklärt hat.

Quellen nach Spektrum

Links · 0

keine

Mitte · 1
Rechts · 1

2 Artikel