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15 Parteien zur Landtagswahl zugelassen — Landeswahlausschüsse genehmigen Kandidatenlisten

In zwei deutschen Bundesländern haben Landeswahlausschüsse über die Zulassung von Parteien zu anstehenden Landtagswahlen entschieden. In Berlin werden 12 Landeslisten zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September zugelassen, insgesamt sind 15 Parteien auf den Stimmzetteln vertreten. In Sachsen-Anhalt wurden 15 Parteien mit ihren Landeswahllisten zur Landtagswahl Anfang September zugelassen, während drei Parteien vom Landeswahlausschuss abgelehnt wurden.

Bias-Analyse

  • So berichten die Seiten

    Die mittlere Berichterstattung konzentriert sich auf die positiven Zulassungsentscheidungen und nennt die Zahl der zugelassenen Parteien prominent. Der linke Bericht behandelt die Berliner Wahl und erwähnt ebenfalls 15 Parteien auf den Stimmzetteln, unterscheidet aber zwischen der Gesamtzahl und den 12 zugelassenen Landeslisten. Keine der Seiten gewichtet die Ablehnung von drei Parteien in Sachsen-Anhalt besonders — sie wird nur beiläufig erwähnt.

  • Woran sich die Geister scheiden

    Der Unterschied liegt darin, dass die mittlere Quelle explizit die Ablehnung von Parteien nennt und damit auch die Frage aufwirft, wer nicht zugelassen wurde, während die linke Quelle sich auf die zugelassenen Listen konzentriert.

  • Worin sich alle einig sind

    Beide Quellen berichten von Zulassungsentscheidungen durch Landeswahlausschüsse und nennen die Zahl 15 als relevante Größe für die jeweilige Wahl.

Quellen nach Spektrum

Rechts · 0

keine

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